Ab diesem Jahr gelten für ALLE BUNDESLÄNDER neue Aufbewahrungsmengen in den Verkaufsräumen. Galten bisher Aufbewahrungsmengen von max. 100 kg so sind diese verdoppelt worden. Wir haben Ihnen hier noch einmal die jeweiligen Höchstmengen aufgelistet:
Höchstmengen (Bruttogewicht):
Verkaufsraum: max. 200 kg in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen (siehe Hinweis auf der Packung) oder max. 40 kg lose“ Ware und 160 kg in geprüften Endverbraucherverpackungen.
Nebenraum: max. 300 kg in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen oder max. 60 kg „lose“ Ware und 240 kg in geprüften Endverbraucherverpackungen. Der Nebenraum darf nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen.
Lagerraum: max. 1.000 kg in von der BAM geprüften Endverbraucherverpackungen oder max. 200 kg „lose“ Ware und 800 kg in geprüften Endverbraucherverpackungen. Als Lagerraum geeignet ist ein unbewohntes Nebengebäude oder ein Raum eines ausschließlich gewerblich genutzten Gebäudes oder ein Baustellenwagen, Schranklager, Container usw. Auf Diebstahlsicherheit ist zu achten!
Größere Lager, in denen mehr als 1.000 kg aufbewahrt werden sollen, müssen durch die örtlich zuständige Behörde genehmigt werden. Angaben und Hilfestellung bieten wir auf Anfrage an. Das Lagern im Freien oder auf Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Knallbonbons und Knallerbsen unterliegen keinen Mengenbegrenzungen!
Die o.g. Regelungen gelten das ganze Jahr hindurch, nicht nur am Jahresende.
Um weitere gesetzliche Bestimmungen zum Feuerwerksverkauf zu erhalten klicken Sie bitte hier.
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