Unfallverhütungsvorschriften Produktion
Diese Unfallverhütungsvorschrift
gilt für die Betriebsteile eines Betriebes, in denen
pyrotechnische Sätze oder pyrotechnische Gegenstände
hergestellt, verarbeitet, bearbeitet oder im Zusammenhang
mit den genannten Tätigkeiten befördert, bereitgehalten,
abgestellt oder aufbewahrt werden (gefährliche Betriebsteile).
I. Allgemeine Bestimmungen
§
1 Geltungsbereich
§
2 Begriffe
§
3 Gruppeneinteilung
II. Bau und Ausrüstung
§
4 Abstand der Gebäude
§
5 Einzelgebäude
§
6 Einrichtung der Trockengebäude
§
7 Bauart und Einrichtung der Mischgebäude
§
8 Trennwände
§
9 Dächer
§
10 Räume für das Lagern und Vorbereitungsarbeiten
§
11 Tische und Gestelle
§
12 Geräte
§
13 Pressen von Sätzen
§
14 Paraffinbäder<
III. Betrieb
§
15 Personenzahl und Mengen
§ 16
Abstellen, Arbeiten in Abstell-, Versand- und Lagerräumen
§ 17
Reinigen der Räume
§ 18
Schmiermittel
§ 19
Lagern der Ausgangsstoffe
§ 20
Nichtzulässige Ausgangsstoffe
§ 21
Reinheit der Ausgangsstoffe
§ 22
Metallpulver
§ 23
Mischen von Chloratsätzen
§ 24
Mischen von Hand
§ 25
Verarbeiten der Sätze
§ 26
Trocknen
§ 27
Laborieren und weitere Fertigarbeiten
§ 28
Reibzünder und Reibköpfe
§ 29
Anordnung der Sätze, Verpackung
§ 30
Offene Sätze
IV. Besondere Bestimmungen für
bestimmte Gegenstände
A. Knallkorken
§
31 Allgemeines
§
32 Bau und Ausrüstung - Maschinelle Einrichtungen zum
Abfüllen des Knallsatzes
§
33 Arbeitstische
§
34 Gesonderte Räume
§
35 Phosphor-Chlorat-Knallsatz
§
36 Einfüllen des Knallsatzes, überfüllte
Körper
§
37 Trocknen
B. Knallerbsen und ähnliche Gegenstände
V. Ordnungswidrigkeiten
§
68 Ordnungswidrigkeiten
VI. Inkrafttreten, Übergangs-
und Ausführungsbestimmungen
§
69 Inkrafttreten, Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Anhang
1
Durchführungsanweisungen
Anlage
1: Beispiele für die Gruppeneinteilung der pyrotechnischen
Sätze sowie der Halberzeugnisse und Gegenstände
Anlage
2: Bezugsquellenverzeichnis
UVV
- Änderungen