Durchführungsanweisungen geben vornehmlich
an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten
Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen
andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus,
die auch in technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten
ihren Niederschlag gefunden haben können. Durchführungsanweisungen
enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu
Unfallverhütungsvorschriften.