Bei der Bewertung des Risikos eines
Feuerwerklagers muss man grundlegend unterscheiden, ob es
sich dabei um Lager für Kleinfeuerwerk, Grossfeuerwerk oder um eine Produktionsstätte handelt. In Enschede ist eine Feuerwerksfabrik für
Großfeuerwerksartikel explodiert und ausgebrannt.
Auf unserem Firmengelände wird ausschliesslich Kleinfeuerwerk
(Silvesterfeuerwerk) gelagert. Kleinfeuerwerk basiert auf einer Schwarzpulverbasis mit sehr
niedrigen Satzgewichten. Danach dürfen bei Artikeln mit
einer Flugweite von unter 50 Meter nur max. 50 g Satz verarbeitet
werden. Bei Artikeln mit einer grösseren Flugweite (bis 100 m) beträgt das zugelassene Satzgewicht pro Hülse
sogar nur 20 g. Alle Kleinfeuerwerksartikel werden von der Bundesanstalt für
Materialprüfung (BAM) geprüft, zugelassen und klassifiziert. Kleinfeuerwerk gehört der Lagergruppe 1.4 an:
Die Stoffe
dieser Gruppe stellen keine bedeutsame Gefahr dar. Sie brennen
ab, einzelne Gegenstände können auch explodieren.
Die Auswirkungen sind weitgehend auf das Packstück
beschränkt. Es entstehen keine Sprengstücke gefährlicher
Grösse und Flugweite (nicht massenexplosionsfähig).
Ein Brand ruft keine Explosion des gesamten Inhalts einer
Packung hervor. Selbstverständlich gilt jedoch auch für
unsere Gebäude ein erhöhter Brandschutz. Hier unterliegen
wir zahlreichen Auflagen (schon bei der Erstellung der Gebäude).
Die Erfüllung dieser Auflagen wird mehrmals jährlich
durch die zuständigen Behörden überprüft.
Unsere Lagerstätten – inklusive Hochregal-Lager für
Kleinfeuerwerk der Klassen I und II – sind, entsprechend der
Vorschriften des Sprengstoffgesetzes, mit modernen Brandschutzeinrichtungen
und Feuermeldesystemen ausgestattet.
Unglücke wie das in Enschede – hervorgerufen durch Feuerwerksartikel – sind bei uns nicht möglich.
Grossfeuerwerk
Für die Lagerung von Grossfeuerwerk
und die Herstellung von Feuerwerksartikeln gelten in Deutschland
seit Jahrzehnten höchste Sicherheitsanforderungen. Eine
Lagerung, wie sie in Enschede praktiziert wurde, wäre
in Deutschland unvorstellbar. Strengste Gesetze, ein umfangreiches
Genehmigungsverfahren und eine intensive Überwachung
durch die zuständigen Behörden sorgen für grosse
Sicherheit beim Umgang mit der Pyrotechnik in Deutschland.
Kernpunkte dieser Genehmigungen sind die Sicherheitsabstände
zu anderen Gebäuden, bzw. auch zu Wohngebieten sowie die
Begrenzung der Lagermengen innerhalb der unterschiedlichen
Gefahrengruppen. So werden die Explosivstoffe in speziellen
Gebäuden, die dafür mit extra dicken Stahlbetonwänden
und Decken ausgestattet sind, gelagert und verarbeitet.
Diese Gebäude werden in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) entwickelt
und durch viele Tests auf ihre Eignung geprüft. Durch
die Aufteilung der Explosivstoffe auf mehrere dieser Gebäude
wird das Gefahrenpotential weiter reduziert.