Silvesterfeuerwerk Handhabung und Zulassungspflicht [vom 14. Dezember 2006]
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für Silvester 2006 die neuen Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. 154 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 117 wurden abgelehnt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Ablehnungen um 8%.
Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel BAM-P II-1912
Feuerwerkskörper ohne Zulassung der
BAM oder mit gefälschtem Zulassungszeichen bergen in
ihrer Wirkung häufig ein hohes Gefährdungspotential
in sich. Sie sind daher in der Sicherheit ihrer Handhabung
und Qualität nicht einschätzbar.
Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche
Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten.
Dabei hält der Trend zu Feuerwerksbatterien und -kombinationen
unvermindert an: Neue Effekte werden in einem kompletten
kleinen „Großfeuerwerk“ kombiniert.
In Deutschland werden sie von der BAM zum Schutz von Personen
und Sachgütern auf Zusammensetzung und Funktion überprüft.
Ergeben die Prüfungen, dass der Feuerwerkskörper
unter Einhaltung der Bedienungsanleitung sicher ist, erhält
er die Zulassung.
Die vermehrten Ablehnungen sind u.a. darauf zurückzuführen,
dass neue Hersteller bzw. Importeure eine Zulassung für
ihre Feuerwerkskörper für den deutschen Markt
anstreben. Da die Qualität der Zulassungsmuster noch
nicht zufrieden stellend ist, wird von einigen deutschen
Importeuren zunehmend auf die Fertigung und die Qualitätssicherung
in China Einfluss genommen.
Europaweit wird an einer Harmonisierung bezüglich
der Anforderungen an das Feuerwerk gearbeitet. Die Europäische
Kommission strebt dazu die Verabschiedung einer Pyrotechnik-Richtlinie
an, die das Inverkehrbringen nach internationalen Zulassungsbedingungen
erlauben soll. Die politische Entscheidung hierzu soll in
noch in diesem Jahr im Wettbewerbsrat getroffen werden.
Danach wird die nationale Überführung der Richtlinie
für Deutschland bis Ende 2007 erfolgen können.
Die BAM ist eine der wenigen Institutionen in Europa, die
bereits jetzt nach den Europäischen Normen bzw. Normentwürfen
prüft.
Als ein weiteres sprengstoffrechtliches Prüf- und
Zulassungsverfahren hat die BAM die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
für das Zurschaustellen von Feuerwerk in Geschäften
erheblich vereinfacht, ohne das Sicherheitsniveau zu verringern.
Damit wird ein wichtiger Schritt zur Deregulierung für
die Wirtschaft erreicht.
Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen
können erfragt werden beim
Verband der Pyrotechnischen Industrie
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Telefon: +49 2102 18 62 00
Internet: www.feuerwerk-vpi.de
Internet:
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse
I: www.bam.de/p1.htm
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse
II: www.bam.de/p2.htm