Hinweise zur behördlichen Genehmigung
Möchten Sie
während des Jahres Kleinfeuerwerk der Klasse II (sog.
Silvester-Feuerwerk) abbrennen? Hierzu benötigen Sie
eine Bezugsgenehmigung (zur Vorlage bei Ihrem Händler)
und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.
Sie füllen
ganz einfach den vorgedruckten
Antrag komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt
ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt
werden soll:
Antragsteller: (Name und Privatanschrift)
Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes
Begründung:
Hochzeitsfeiern, besondere Geburtstage, Jubiläen,
Firmengründungen u.ä.
Veranstaltungsort:
genaue Anschrift des Veranstaltungsortes
Ort, Datum, Unterschrift
Durchführung durch:
Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt.
Je nach Veranstaltungsort
kann das zuständige Ordnungsamt Auflagen erteilen,
z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen ( z.B. Bereitstellung
von Feuerlöschgeräten) oder auch Artikel ausklammern,
von denen eine Gefahr für z.B. reetgedeckte Häuser
ausgeht (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.
Bitte beachten: Der Antrag sollte dem Ordnungsamt mindestens 14 Tage vor dem
Abbrandtermin vorliegen.
Falls Sie das
Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muß
auch eine Zustimmung des Grundstückbesitzers eingereicht
werden.
Tipp: Um
das Genehmigungsverfahren zu erleichtern, sollten Sie eine
grobe Skizze vom Abbrandort gleich bei der Antragstellung
einreichen.
Die Verwaltungsgebühr
beträgt z.B. in Berlin € 51.- Sollte eine Ortsbesichtigung
notwendig sein (falls der Behörde der Abbrandort nicht
bekannt ist), fallen dort zusätzliche Kosten an. In vielen
Gemeinden sind die Gebühren jedoch erheblich geringer
oder es werden die Genehmigungen sogar gebührenfrei erteilt.
Die Feuerwerkskörper
dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden.
Hier
kommen Sie zum Antragsformular.
Beispiele für
Klasse-II Feuerwerk:
Raketen, Römische
Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, kleine
Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung.
Serie
FX, unser neu konzipiertes Verbundfeuerwerk,
ist hier von Vorteil, da eine Zündung mehrere aufeinanderfolgende
Effekte auslöst. Oder aber Sie entscheiden sich für
eines der durch unsere Feuerwerker zusammengestellten Sortimente
Paris, Berlin und New York.
Ihr
Pyro-Partner-Team
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