Vertriebsanzeige
Gemäß º 14 des
Sprengstoffgesetzes vom 17.4.86 (BGBL. I, S. 578/GVBL. S.
617) zeige/n ich / wir den Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen
der Klassen I und II an. Mir/uns ist bekannt, daß Rechte
Dritter und Verpflichtungen gegenüber anderen Behörden
hiervon nicht berührt werden.
Verantwortlich für die Aufbewahrung
und den Vertrieb in meinem/unserem Betrieb/ Verkaufsstelle, |