Feuerwerk ist je nach Gefährlichkeit in mehrere Klassen
eingeteilt.
Klasse I, das Kleinstfeuerwerk, dürfen das ganze Jahr
auch an Personen unter 18 Jahre abgegeben werden. Wir empfehlen, nur Kinder, die bereits lesen und die aufgedruckten Hinweise somit auch verstehen können, mit Feuerwerk hantieren zu lassen (ab ca. 12 Jahre).
Klasse II, das Kleinfeuerwerk, darf nur an Personen über
18 Jahre und nur an den drei Tagen angeboten und verkauft
werden.
Für Signalwaffenmunition
benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Weitere Erläuterungen:
Katalog Seite 83 Klassen zurück zur Übersicht
3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Klasse
Jeder Feuerwerksartikel hat eine aufgedruckte Prüfnummer
der Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung in Berlin,
kurz BAM. Dies ist ein Muss! Seien Sie mißtrauisch
bei ungewöhnlich billigen Angeboten vom "fliegenden Händler"! Die Ordnungsämter kennen hier
kein Pardon! Wir garantieren, nur BAM-geprüfte Ware zu
liefern! Lassen Sie sich auch nicht einreden: "Europa macht's
möglich". Es gilt weiterhin deutsches Recht!
Art.-Nr.:
Auf jedem Feuerwerksartikel finden Sie die Artikel-Nr. So
ist in Verbindung mit unserer Artikel-Nr. und dem vorgeschlagenen
Verkaufspreis eine schnelle Auszeichnung möglich. Klasse:
Jeder Artikel hat die aufgedruckte Klasseneinteilung,
z.B. I oder II.
Übrigens: Ware in
BAM-geprüfter Verpackung (Plastikbeutel, Blisterkarten
und Klarsichtpackungen mit dem Aufdruck: "Das Zurschaustellen
ist unbedenklich" oder "Geprüfte Verpackung")
dürfen Sie offen auslegen, muss also nicht unter
Weitere Erläuterungen: Katalog S. 83 Aufbewahrung und
Beförderung zurück zur Übersicht
4. Wer darf verkaufen
Feuerwerk ist nicht an Branchen gebunden. Sie müssen
jedoch über ein festes Ladengeschäft verfügen.
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5. Behördenanmeldung
Lediglich der erstmalige Verkauf muss dem
zuständigen Amt (meist Ordnungsamt) angezeigt werden.
Dies gilt auch bei Inhaberwechsel oder bei Überschreibungen
auf den Ehepartner. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der behördlichen
Anmeldung behilflich. zurück zur Übersicht
6. Sortimente
Wir werten jedes Jahr über unseren Außendienst
die Erfahrungen und Trends aus. Mit diesen Erkenntnissen stellen
wir für Sie Sortimente verschiedener Größe
zusammen und zwar vom kleinen Kinderfeuerwerk Kl. I über
Sortimente Kl. II, Tischfeuerwerk und Knallbonbons bis zum
Unser Tipp: Beim Zusammenstellen einer individuellen Bestellung
unbedingt unseren Zusatzkatalog anfordern! zurück zur Übersicht
7. Zusatz- u. Aktionsartikel
Wir bieten Ihnen eine Reihe erprobter Zusatzartikel an,
z.B. Partyartikel, wie Girlanden, Hüte, Luftballons etc.
zurück zur Übersicht
8. Werbemittel
Auch beim Feuerwerksverkauf ist die
Werbung ausschlaggebend für Erfolg. Wir unterstützen
Sie gerne mit umfangreichen Werbemitteln, z.B.: Fahnen, Schaufensterwerbung,
und Werbeflyer im Vierfarbdruck. zurück zur Übersicht
9. Verkaufspreise
Wir drucken vorgeschlagene Verkaufspreise auf die Rechnungen.
Diese Werte werden im allgemeinen vom Handel verwendet, Ausnahmen
gibt es natürlich. "Preiskämpfe" finden
hauptsächlich mit den Chinaböllern statt. zurück zur Übersicht
10. Anlieferung
Klasse I:
Liefern wir ganzjährig; das Hauptgeschäft beginnt
nach den großen Ferien, wenn die Tage kürzer werden.
Den Liefertermin bestimmen Sie. Ab € 100,- Bestellwert
erfolgt die Lieferung frachtfrei, darunter berechnen wir einen
geringen Frachtkostenanteil.
Klasse II:
Die Anlieferung der Klasse II erfolgt überwiegend
ab 01. Oktober. Den genauen Liefertermin teilen wir Ihnen
vorab per Telefon mit. Ab einem Warenwert von € 400,-
liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir einen geringen Aufpreis.
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11. Abhollager
Unser Lager ist ganzjährig von 09.00-17.00 Uhr (ab
17.12. zusätzlich von 07.00-24.00 Uhr) für den Einzelhandel
geöffnet (Abgabe an Privatpersonen findet nicht statt,
daher bitte irgendeines unserer Schreiben mitbringen).
Wegen der Beförderungshöchstmengen
für Ihr Fahrzeug sollten Sie sich Ihre Hauptlieferung
rechtzeitig von uns anliefern lassen.
Weitere Erläuterungen:
Katalog S. 83 Aufbewahrung und Beförderung zurück zur Übersicht
12. Einlagerung
Sollten Sie die unverkauften Reste des Feuerwerkes nicht
das ganze Jahr über in Ihrem Geschäft behalten wollen,
bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Einlagerung in unserem
Lager an. Sie erhalten die Ware kostenfrei mit der nächsten
Bestellung zurück. zurück zur Übersicht