Informationen rund ums Feuerwerk

Übersicht:

1. Verkaufstage 2009
2. Klasse I und Klasse II
3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Klasse
4. Wer darf verkaufen
5. Behördenanmeldung
6. Sortimente
7. Zusatz- u. Aktionsartikel
8. Werbemittel
9. Verkaufspreise
10. Anlieferung
11. Abhollager
12. Einlagerung

1. Verkaufstage 2009

In diesem Jahr findet der Verkauf am Dienstag 29.12., Mittwoch 30.12. und Donnerstag 31.12.2009 statt.

Weitere Erläuterungen: Katalog Seite 83 Vertrieb
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2. Feuerwerk Klasse I und Klasse II

Feuerwerk ist je nach Gefährlichkeit in mehrere Klassen eingeteilt.
Klasse I, das Kleinstfeuerwerk, dürfen das ganze Jahr auch an Personen unter 18 Jahre abgegeben werden. Wir empfehlen, nur Kinder, die bereits lesen und die aufgedruckten Hinweise somit auch verstehen können, mit Feuerwerk hantieren zu lassen (ab ca. 12 Jahre).

Klasse II, das Kleinfeuerwerk, darf nur an Personen über 18 Jahre und nur an den drei Tagen angeboten und verkauft werden.

Für Signalwaffenmunition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Weitere Erläuterungen: Katalog Seite 83 Klassen
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3. BAM-Nr. - Artikel-Nr. – Klasse

Jeder Feuerwerksartikel hat eine aufgedruckte Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung in Berlin, kurz BAM. Dies ist ein Muss! Seien Sie mißtrauisch bei ungewöhnlich billigen Angeboten vom "fliegenden Händler"! Die Ordnungsämter kennen hier kein Pardon! Wir garantieren, nur BAM-geprüfte Ware zu liefern! Lassen Sie sich auch nicht einreden: "Europa macht's möglich". Es gilt weiterhin deutsches Recht!

Art.-Nr.: Auf jedem Feuerwerksartikel finden Sie die Artikel-Nr. So ist in Verbindung mit unserer Artikel-Nr. und dem vorgeschlagenen Verkaufspreis eine schnelle Auszeichnung möglich. Klasse: Jeder Artikel hat die aufgedruckte Klasseneinteilung, z.B. I oder II.

Übrigens: Ware in BAM-geprüfter Verpackung (Plastikbeutel, Blisterkarten und Klarsichtpackungen mit dem Aufdruck: "Das Zurschaustellen ist unbedenklich" oder "Geprüfte Verpackung") dürfen Sie offen auslegen, muss also nicht unter
Weitere Erläuterungen: Katalog S. 83 Aufbewahrung und Beförderung
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4. Wer darf verkaufen

Feuerwerk ist nicht an Branchen gebunden. Sie müssen jedoch über ein festes Ladengeschäft verfügen.
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5. Behördenanmeldung

Lediglich der erstmalige Verkauf muss dem zuständigen Amt (meist Ordnungsamt) angezeigt werden. Dies gilt auch bei Inhaberwechsel oder bei Überschreibungen auf den Ehepartner. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der behördlichen Anmeldung behilflich.
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6. Sortimente

Wir werten jedes Jahr über unseren Außendienst die Erfahrungen und Trends aus. Mit diesen Erkenntnissen stellen wir für Sie Sortimente verschiedener Größe zusammen und zwar vom kleinen Kinderfeuerwerk Kl. I über Sortimente Kl. II, Tischfeuerwerk und Knallbonbons bis zum
Unser Tipp: Beim Zusammenstellen einer individuellen Bestellung unbedingt unseren Zusatzkatalog anfordern!
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7. Zusatz- u. Aktionsartikel

Wir bieten Ihnen eine Reihe erprobter Zusatzartikel an, z.B. Partyartikel, wie Girlanden, Hüte, Luftballons etc.
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8. Werbemittel

Auch beim Feuerwerksverkauf ist die Werbung ausschlaggebend für Erfolg. Wir unterstützen Sie gerne mit umfangreichen Werbemitteln, z.B.: Fahnen, Schaufensterwerbung, und Werbeflyer im Vierfarbdruck.
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9. Verkaufspreise

Wir drucken vorgeschlagene Verkaufspreise auf die Rechnungen. Diese Werte werden im allgemeinen vom Handel verwendet, Ausnahmen gibt es natürlich. "Preiskämpfe" finden hauptsächlich mit den Chinaböllern statt, also den
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10. Anlieferung

Klasse I:
Liefern wir ganzjährig; das Hauptgeschäft beginnt nach den großen Ferien, wenn die Tage kürzer werden. Den Liefertermin bestimmen Sie. Ab € 100,- Bestellwert erfolgt die Lieferung frachtfrei, darunter berechnen wir einen geringen Frachtkostenanteil.
Klasse II:
Die Anlieferung der Klasse II erfolgt überwiegend ab 01. Oktober. Den genauen Liefertermin teilen wir Ihnen vorab per Telefon mit. Ab einem Warenwert von € 400,- liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir einen geringen
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11. Abhollager

Unser Lager ist ganzjährig von 09.00-17.00 Uhr (ab 17.12. zusätzlich von 07.00-24.00 Uhr) für den Einzelhandel geöffnet (Abgabe an Privatpersonen findet nicht statt, daher bitte irgendeines unserer Schreiben mitbringen).

Wegen der Beförderungshöchstmengen für Ihr Fahrzeug sollten Sie sich Ihre Hauptlieferung rechtzeitig von uns anliefern lassen.

Weitere Erläuterungen: Katalog S. 83 Aufbewahrung und Beförderung
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12. Einlagerung

Sollten Sie die unverkauften Reste des Feuerwerkes nicht das ganze Jahr über in Ihrem Geschäft behalten wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Einlagerung in unserem Lager an. Sie erhalten die Ware kostenfrei mit der nächsten Bestellung zurück.
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Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verkauf !